FRAKTIONS REGELWERK

1. Allgemein


§1.1 – Jeder Spielcharakter hat sich dem Konzept seiner Fraktion, sowohl vom Verhalten als auch vom Sprachgebrauch anzupassen. Die Administrative behält sich vor, Spieler aus der Fraktion zu entfernen, die nicht zum Gesamtkonzept der Fraktion passen.

§1.2 – Die Fraktionskasse dient rein der Fraktion und darf unter keinen Umständen zur Selbstbereicherung genutzt werden. Bei jeglichen Auffälligkeiten behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Verlauf der Fraktionskasse administrativ zu prüfen und ggf. Sanktionen auszusprechen

Beispiele wären:

Items oder Geld aus dem Fraktionslager entnehmen zur eigenen Bereicherung

Items aus den Fraktionsfahrzeugen entnehmen zur eigen Bereicherung

§1.3 – Bei Eintritt in eine Fraktion müssen mindestens 14 Tage vergehen, bevor der jeweilige Spieler erneut einer Fraktion beitreten kann. Hierbei hat sich der Spieler selbst bei einem der Leader über eine mögliche Fraktion Sperre zu informieren.

§1.4 – Die Entlassung eines Spielers aus einer Staatlichen Fraktion muss anhand von Roleplay-Aktionen erfolgen, ein Ausnahmefall wäre hierbei beispielsweise die Inaktivität

§1.5 – Fraktionen, die sich neu gegründet haben, befinden sich für zwei Wochen im Aufbauschutz. Fraktionen, welche sich in einem Aufbauschutz befinden, dürfen keinesfalls aggressiv agieren und angegangen werden. Das absichtliche provozieren einer Fraktion, welche sich im Aufbauschutz befindet, gilt ebenfalls als verboten.

Eine Fraktion gilt als neu gegründet, wenn diese von der Fraktionsverwaltung offiziell anerkannt wurde oder wenn eine Fraktion an eine neue Leaderschaft + neue Mitglieder abgegeben wird.

§1.6 – Über Veränderungen in der Leaderschaft muss die Fraktionsverwaltung vorab in Kenntnis gesetzt werden



§1.7 – Änderungen des Regelwerks sind der Fraktionsverwaltung vorbehalten.

§1.8 – Es dürfen nur Spieler in die Crime Fraktion aufgenommen werden, die mindestens 2 Tage auf Sunny-V verbracht haben. Ausnahmen müssen mit der Fraktionsverwaltung besprochen werden.

§1.8.1 – Konflikte zwischen Crime-Fraktionen sollten in erster Linie non-lethal ( non-lethal weapon, oder auch: nichtletale Waffe; Abk. NLW) soll Personen kampfunfähig machen oder sie vertreiben, jedoch nicht töten ). geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Schussgefecht kommen, so muss dieses ausreichend begründet sein. (Kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend)





2. Beschwerden


§2.1 – Sollten Beschwerden aufgrund von Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk gegen eine andere Fraktion vorliegen, ist die Beschwerdekette einzuhalten.

Wie halte ich die Beschwerdekette ein?

Leader der beschuldigten Person ansprechen



Ich habe die Beschwerdekette eingehalten, die Fraktion berücksichtigt meine Beschwerde aber immer noch nicht, was nun?
Beschwerde-Ticket mit einer ausführlichen Beschreibung und Videobeweisen für die administrative Klärung, durch die Fraktionsverwaltung, im Discord einreichen.
Konflikte sollen untereinander geklärt werden, die Fraktionsverwaltung schaltet sich ein, sobald die jeweiligen Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Die Fraktionsverwaltung behält sich hierbei das Recht vor, Fraktionsmitglieder zu sanktionieren, welche sich nicht an die Beschwerdekette halten.




3. Staats & Neutrale Fraktionen


§3.1 – Staatsfraktionen haben keinerlei Wissen über folgende Orte: Dealer, sowie sämtlichen illegalen Verarbeiter, sofern sie IC von keiner Crime Fraktion informiert wurden.

§3.2 – Staatsfraktionen ist es untersagt sich aggressiv gegenüberzustehen

Bei Konflikten sind die Leader der jeweiligen Staatsfraktion dazu verpflichtet aufeinander zuzugehen, sollte ein Gespräch nicht helfen, muss die Fraktionsverwaltung informiert werden

§3.3 – Das absichtliche und willkürliche Anlegen von Strafakten als Beamter einer Staatsfraktion, um sein gegenüber Out of Character zu stören, ist strengstens verboten und wird dementsprechend sanktioniert

§3.4 – Nach Austritt aus einer Fraktion müssen gestellte Waffen, Ausrüstungen und Kleidungen abgelegt werden





4. Crime / Bad Fraktionen


§4.1 – Crime Fraktionen sind auf 20 Mitglieder begrenzt. Eine Mafia sind auf 30 Mitglieder begrenzt. ( alle Regeln gelten ebenso für eine Mafia )

§4.2 – Crime Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren

§4.3 – Mitglieder einer Crime Fraktion müssen bei Fraktion Angelegenheiten ihre Fraktionsfahrzeuge nutzen

Dazu zählen
– Konflikte mit anderen Bad-Fraktionen
– Staatsbank
– Ladenräube (mit Ausnahme von Helikoptern)
Was sind Fraktionsfahrzeuge?
Fraktionsfahrzeuge sind die Fahrzeuge, welche mit der eigenen Farbe in der Fraktionsgarage zur Verfügung stehen.
Private Fahrzeuge, die in eine Fraktionsgarage übertragen werden, gehen in das Eigentum der Fraktion über.
Sofern ein Spieler die Fraktion verlässt und seine Fahrzeuge nicht selbstständig aus der Garage entfernt hat, verliert der Spieler jeglichen Anspruch auf die Fahrzeuge. Diese werden NICHT administrativ aus der Garage entfernt.


§4.4 – Sollte eine Crime Fraktion aktiv gegen eine andere Crime Fraktion agieren, sind sie dazu verpflichtet sich in ihrer Fraktionsfarbe erkenntlich zu geben

§4.5 – Sollten alle Mitglieder einer Partei bei einer Crime Fraktion vs. Crime Fraktion Aktion ins Koma fallen, gilt die Situation als beendet.

§4.6 – Crime -Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder (mit einem Roleplay-Hintergrund) zu „Bloodouten“. Nach dem vollzogenen Bloodout hat die geschädigte Person für die Fraktion, in der sie war, solange eine Fraktionssperre bis es ein neuen Leader gibt (für andere Fraktionen gilt die hier die reguläre Fraktionssperre von 7 bis 14 Tagen).

Ein Bloodout bezeichnet ein Ausscheiden aus einer Fraktion mittels Hinrichtung. Die Person die einen Bloodout erhalten hat, darf nichts mehr über die Fraktion wissen. Das bedeutet auch, dass diese Person auf kein RP eingehen darf, welches Informationen zu ihrer Fraktionstätigkeit beinhaltet.

Beispiel: Die Person die einen Bloodout erhalten hat, wird von einer anderen angesprochen „Hey du bist doch einer von der LCN“ dann darf die Person die einen Bloodout erhalten hat nicht darauf eingehen sondern muss dieses verneinen z.B „Ich kann mich nicht daran erinnern da musst du dich irren, ich habe keine Ahnung davon und will davon auch nichts wissen“.

§4.7 – Crime Fraktionen ist es jederzeit gestattet, einen Bloodout eines ehemaligen Mitgliedes, welches ohne Bloodout entlassen wurde, nachträglich auszuführen.

§4.8 – Ein Bloodout gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied mit höchstem Rang durchgeführt wurde bzw. dieser beim Bloodout anwesend ist ( In Ausnahmefällen ist die Administrative auch ermächtigt ).

§4.9 – Eine Crime Fraktion darf die Basis/Anwesen/Hood einer anderen Fraktion, falls im Kriegsfall , nur alle 72 Stunden aktiv überfallen. Dazu zählt das gezielte Angreifen, eine Ausnahme wäre es, wenn die Fraktion in Ihrer Basis/Hood/Anwesen, Schutz sucht, dann darf der Konflikt dort weitergeführt werden.

§4.9.1 Eine Mafia sollte sich entsprechend dem Verhalten und dem Auftreten anpassen. Zudem darf man Kredite sowie Personen schutz anbieten.

§4.9.2 Einer Crime Fraktion ist es verboten sich mit einer Mafia anzulegen , wenn es kein großen RP Hintergrund gibt.






5. Bündnisse


§5.1 – Crime -Fraktionen ist es in jeder Hinsicht untersagt, sich mit anderen Crime -Fraktionen und/oder Untergruppierungen zu verbünden um aggressiv gegen eine andere Partei handeln zu können

§5.2 – Das sogenannte Söldnern bei einer anderen Fraktion, um als Aushilfe bei Streitigkeiten zu dienen, gilt als verboten und wird stark sanktioniert




6. Drogen Felder beanspruchen



Folgende Regelungen gelten für die Felder:
– Jede Fraktion hat das Recht Drogen Felder ihr Eigentum zu nennen, wenn diese NICHT vergeben sind
– Anderen Crime Fraktionen ist es nicht erlaubt, die Drogenfelder anzugreifen.
– Die Besitzer der Drogen Felder haben die Möglichkeit anderen zu erlauben, dort mit zu farmen bei einer Freiw. Abage von 5-20 % (des Entgelts am Dealer VK ) an den Besitzer, welche sich der Besitzer entscheiden kann was er an Prozente nimmt .





7. Forderungen


Forderungen gegenüber anderen Crime-Fraktionen dürfen ein Limit von 1 Million nicht überschreiten. Diese Summe darf bei einer Gegenreaktion auf maximal 1,5 Millionen erhöht werden. (Geld oder Sachwerte)

Aktivitäten im Zuge von Forderungen gelten nur als „Fraktion“ sprich mindestens 6 Beteiligte jeder Partei müssen an einem „Schussgefecht“ teilnehmen damit dieses zum Verfall der Forderung führt.
Forderungen gegenüber anderen Fraktionen verfallen:
– Wenn die Forderungs-stellende Partei Aggressor eines Schussgefechtes im Bezug auf die Forderung ist.

Forderungen gegenüber anderen Fraktionen verfallen nicht:
– Wenn die Forderungs-erhaltende Partei Aggressor eines Schussgefechtes ist und dieses verliert. Sollte die Forderungs-erhaltende Partei allerdings „gewinnen“ so verfällt die Forderung.
Nicht-einhalten der Forderung:
– Eine Forderung ist nur gültig, wenn sie von Leader zu Leader gestellt wurde.
– Eine Forderung gilt als nicht eingehalten, wenn diese nach spätestens 24 h noch nicht beglichen wurde oder die Forderungs-erhaltende Partei als Aggressor gehandelt hat.
– Sollte die Forderungs-erhaltende Partei der Forderung nicht nachkommen, so ist es der Forderungs-stellenden Partei erlaubt, diese gemäß der geltenden Regeln zu überfallen.




8. Krieg / Verträge


Krieg
Allgemeine Bestimmungen
Nur Crime -Fraktionen dürfen Kriege führen.
Ein Krieg darf nur durch den Leader einer Crime-Fraktion oder dessen Vertretung erklärt werden.
Jedem Kriegszustand muss eine durch die Fraktionsverwaltung genehmigte Kriegserklärung sowie ein Kriegsvertrag zugrunde liegen.

Kriegserklärung
Eine Kriegserklärung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden und muss nachweislich und realistisch mit ausreichend Vorfällen aus dem In-Game- und Roleplay-Geschehen begründet werden. Dazu ist es notwendig, dass zu den Schlüsselszenen Clips eingereicht werden.
Eine Kriegserklärung muss einen Grund und eine Forderung beinhalten.
Eine Kriegserklärung bedarf nicht der Zustimmung der Gegenpartei.

Grund und Forderung
Der Grund einer Kriegserklärung darf nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen hiervon sind RP- Szenarien, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Die Forderung darf den Wert von 2.500.000$ nicht überschreiten und sollte sich auf materielle Güter beschränken* sowie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
*Demütigende Handlungen stellen keine gültige Forderung in einer Kriegserklärung dar.

Kriegsvertrag
Die am Krieg beteiligten Fraktionen erstellen gemeinsam die für die Dauer des Kriegszustands anhaltenden Kriegsvertrag mit Kriegsregeln.
Ein Kriegsvertrag gilt als besiegelt, wenn beide Parteien den Konditionen zugestimmt haben. Eine Änderung während des Kriegszustands ist nur im Einvernehmen beider Parteien sowie der Fraktionsverwaltung möglich.
Wird der vorgelegte Kriegsvertrag durch die Fraktionsverwaltung genehmigt, so beginnt der Kriegszustand am Folgetag um 13:00 Uhr.
Ein Krieg kann außerdem durch die Administrative beendet werden

Freiwillige Kriegsregeln
Die freiwilligen Kriegsregeln werden durch die beteiligten Parteien bestimmt und dürfen nicht mit dem allgemeinen Regelwerk in Konflikt stehen oder dieses übergehen (Ausnahme: New-Life-). Einige Beispiele von der Fraktionsverwaltung befinden sich im Spoiler

Spoiler:
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Support-Regelung
Die beiden Parteien einigen sich, während der Kriegszeit auf Support-Tickets wegen niederer Vergehen gegen die andere Fraktion zu verzichten und sich wegen eventueller Regelbrüche untereinander zu einigen.
Ruhezeiten-Regelung
Sollten Kriegszeiten vereinbart werden, darf nur in diesen Zeiten gekämpft werden.
Außerhalb der Kriegszeiten darf die gegnerische Partei weder angegriffen noch provoziert werden.
Outfit-Regelung
Jede Fraktions legt ein verbindliches und für alle Spieler einsehbares (Im Optimalfall im Kriegsvertrag enthaltenes) Kriegsoutfit fest. Während des Kriegszustand und außerhalb der Ruhezeiten, sofern vereinbart, müssen sich alle am Krieg beteiligten Fraktionsmitglieder dem Outfit entsprechend kleiden.
Baseraid-Regelung
Die Base einer jeden beteiligten Partei im Umkreis von etwa 100m gilt als Schutzzone. Sollte sich durch die Gegenpartei in diese Zone bewegt werden oder hineingeschossen werden, gilt dies als Baseraid.
Ausnahme: Eine Partei flüchtet während eines aktiven Schussgefechts in die Base – Dies zählt nicht als Baseraid.
Mitglieder, die beim Baseraid gestorben und anschließend respawned sind, sind verpflichtet, sich bis zum Ende des Baseraids an diesem nicht mehr teilzunehmen.
Sobald die angreifende Partei alle Mitglieder der heimischen Fraktion getötet hat oder die angreifende Partei geschlossen die Base verlässt, gilt der Baseraid als beendet.

DriveBy-Regel
Das Schießen aus einem Fahrzeug, Helikopter oder Flugzeug auf Fußgänger der gegnerischen Fraktion ist im Kriegsfall nicht gestattet. Sollte eine Partei aus den Fahrzeugen aussteigen, so muss die andere Partei ebenfalls aussteigen, wenn sie das Feuergefecht fortführen möchte.

NewLife-Regel
Wenn ein Mitglieder einer beteiligten Partei in einem Feuergefecht stirbt, darf diese erst 15 Minuten nach Wiedereinstieg erneut an dieser Situation teilnehmen.
Wird aus diesem Gefecht ein „Tennisspiel“, sollten die das Gefecht anführenden Personen beider Parteien überlegen, das Gefecht eventuell abzubrechen.
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Verbindliche Kriegsregeln
Im Kriegszustand sind in den ersten 15 Minuten nach einem Serverrestart keine Baseraids erlaubt. Anderweitige Ruhezeiten müssen im Kriegsvertrag festgeschrieben werden.
Im Kriegszustand haben die beteiligten Parteien die Pflicht, Fraktionsfahrzeuge zu benutzen.

Einhaltung der Regeln
Die Leader der beteiligten Parteien haben für das Einhalten der Kriegsregeln durch ihre Member zu sorgen.
Bei ausreichend belegten Verstößen gegen die vereinbarten Kriegsregeln können folgende Strafen selbstständig durch die Leader geltend gemacht werden:
1. Verstoß des Members – 100.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.
2. Verstoß des Members – 250.000 $ Strafe an die gegnerische Fraktion.
3. Verstoß des Members – der Member muss aus der Fraktion entlassen werden.

Beendigung des Krieges
Kapitulation (Gegenpartei):
Um einen Krieg vor Beginn des Kriegszustands zu beenden, muss die Summe der Forderung beglichen und alle weiteren Forderungen erfüllt sein
Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss den Forderungen der kriegstreibenden Partei nachgekommen und der Grund der Immunität wieder eingehalten werden.
Die kapitulierende Partei erhält im Falle eines verneinen des Krieges, keinen Aufbauschutz von 14 Tagen. Den Aufbauschutz von 14 Tagen erhält die kapitulierende Partei, wenn der Kriegszustand mindestens 72 Stunden angehalten hat.
Kapitulation (Kriegstreibende Partei):
Um einen Krieg während des Kriegszustands zu beenden, muss der Gegenpartei eine Entschädigungssumme in höhe der eigenen Forderung leisten.
Die kapitulierende Partei erhält einen Aufbauschutz von 14 Tagen.
Unentschieden (Waffenstillstand):
Um einen Krieg während des Kriegszustands mit einem Waffenstillstand zu beenden, müssen mindestens sieben Tage seit Beginn des Kriegszustands vergangen sein. Hierzu müssen sich beide Parteien einig sein, den Krieg zu beenden.
Bei einem Waffenstillstand werden keine Forderungen geltend gemacht.